Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen resp. ausgeführt. Durch Erteilen von Aufträgen anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen zur Verpflichtung der Pinova AG der schriftlichen Bestätigung.
Preise
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto ab Werk und gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Steuern (Mehrwertsteuer, VOC-Steuer etc.).
Zahlung
Falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn die Pinova AG über das Geld mit Valuta am Fälligkeitstag auf dem von ihr angegebenen Konto verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tage der Fälligkeit an ein Verzugszins von mindestens 5 % in Rechnung gestellt.
Lieferung
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, geht der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers. Jeder Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von der Pinova AG nicht zu verschuldende Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei der Pinova AG und deren Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind.
Transportschäden
Falls gemäss separater schriftlicher Vereinbarung der Versand auf Kosten und somit auch die Gefahr während des Transportes auf Pinova AG geht, ist der Käufer verpflichtet, die Güter bei Ankunft sofort auf mögliche Transportschäden hin zu untersuchen. Schon bei Verdacht eines Schadens darf er den Empfang nur unter Vorbehalt (z.B. auf Frachtdokument) mit Angabe der Unregelmäßigkeit bzw. des vermuteten Schadens quittieren und muss die Pinova AG sofort über den Transportschaden schriftlich informieren.
Beanstandung der Ware
Die Ware ist vor der Anwendung auf Eignung und Farbtongenauigkeit im entsprechenden Medium (Lacke, Farben, Putze usw.) zu prüfen. Beanstandungen können nur vor der Vermischung der Ware und zwar nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung seitens der Pinova AG besteht nicht, da sie auf die Art der Beschichtungsformulierung, die Ein- und Verarbeitungsweise, die allgemeine Verträglichkeit und den Verwendungszweck keinen Einfluss nehmen kann. Dies gilt insbesondere auch für die Angaben und Empfehlungen in den Produktebeschreibungen und Prüfblättern.
Garantie
Die Pinova AG garantiert eine gleich bleibende Qualität ihrer Produkte gemäss ihren Prüfbedingungen. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere nicht für Mängel, die sich aus der Applikation ergeben. Jede weitere Gewährleistung ist wegbedungen, insbesondere für die Weiterverarbeitung der Ware und das daraus resultierende Arbeitsergebnis, für den Fortbestand einer nach Erfahrung des Verarbeiters vorhandenen, von der Pinova AG jedoch nicht erkannten und als nebensächlich betrachteten und deshalb nicht ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft der Ware, bei Verwendung der Ware für einen für die Pinova AG nicht bekannten oder für sie nicht vorhersehbaren Verwendungszweck. Die Käuferin hat das Produkt jeweils vor der Verarbeitung pro Gebinde auf seine Mängelfreiheit zu überprüfen.
Alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind. Alle ausserhalb des Einflusses und der Kontrolle der Pinova AG liegenden Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten) wird ein Eigentumsvorbehalt am Verkaufsobjekt zugunsten der Pinova AG vereinbart. Der Käufer erteilt der Pinova AG hiermit ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Verzicht auf die Verrechnung
Der Käufer verzichtet im Sinne von Art. 126 OR darauf, gegen die Forderungen der Pinova AG allfällige Gegenforderungen (wie z.B. Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw.) verrechnungsweise geltend zu machen. Streitigkeiten oder Uneinigkeiten berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen einzubehalten oder von Fakturen abzuziehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Pinova AG. Gerichtsstand ist Lengnau BE. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
CH 2543 Lengnau, 1. Dezember 2007


